In Deutschland gibt es drei wesentliche Rechtsformen von Kapitalgesellschaften, die für ausländische Investoren zum Gründen eines Unternehmens infrage kommen. Anders als bei Personengesellschaften sieht das deutsche Recht bei Kapitalgesellschaften keine Beschränkungen bezüglich Nationalität oder Wohnort des Investors vor. Daher sind diese drei Gesellschaftsformen besonders geeignet für ausländische Investoren.
Die gängigste und mit Abstand beliebteste Gesellschaftsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ihr einzutragendes Stammkapital beträgt mindestens 25.000 €, von denen zum Zeitpunkt der Handelsregistereintragung bereits die Hälfte auf das Geschäftskonto eingezahlt sein muss. Beglaubigt wird die Gründung durch einen Notar. Dieser veranlasst zudem den Eintrag ins Handelsregister beim lokalen Amtsgericht.
Die Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung (AG) hat ein Mindeststammkapital von 50.000 €. Aktionäre treten der Gesellschaft durch Besitz von Aktien bei, die im Regelfall ein Mitspracherecht beinhalten. Jede AG muss einen Vorstand und einen Aufsichtsrat haben, welche die Gesellschaft verwalten und führen.
Eine Sonderform der Kommanditgesellschaft ist die GmbH & Co. KG, bei der die GmbH als Komplementär eingesetzt wird. Der Komplementär haftet unbegrenzt, die Kommanditisten haften nur beschränkt. Somit vermeidet eine GmbH & Co. KG die Gefahr der unbegrenzten Haftung eines Gesellschafters; sie bietet dennoch den Vorteil der einfacheren Kapitalbeschaffung im Vergleich zu Personengesellschaften.