Firmengründung

Firmengründung in Deutschland

RRE Firmengründung Beratung

Rechtsformen in Deutschland

In Deutschland gibt es drei wesentliche Rechtsformen von Kapitalgesellschaften, die für ausländische Investoren zum Gründen eines Unternehmens infrage kommen. Anders als bei Personengesellschaften sieht das deutsche Recht bei Kapitalgesellschaften keine Beschränkungen bezüglich Nationalität oder Wohnort des Investors vor. Daher sind diese drei Gesellschaftsformen besonders geeignet für ausländische Investoren.

  •  Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die gängigste und mit Abstand beliebteste Gesellschaftsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ihr einzutragendes Stammkapital beträgt mindestens 25.000 €, von denen zum Zeitpunkt der Handelsregistereintragung bereits die Hälfte auf das Geschäftskonto eingezahlt sein muss. Beglaubigt wird die Gründung durch einen Notar. Dieser veranlasst zudem den Eintrag ins Handelsregister beim lokalen Amtsgericht.

  • Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung (AG) hat ein Mindeststammkapital von 50.000 €. Aktionäre treten der Gesellschaft durch Besitz von Aktien bei, die im Regelfall ein Mitspracherecht beinhalten. Jede AG muss einen Vorstand und einen Aufsichtsrat haben, welche die Gesellschaft verwalten und führen.

  • GmbH & Co. KG

Eine Sonderform der Kommanditgesellschaft ist die GmbH & Co. KG, bei der die GmbH als Komplementär eingesetzt wird. Der Komplementär haftet unbegrenzt, die Kommanditisten haften nur beschränkt. Somit vermeidet eine GmbH & Co. KG die Gefahr der unbegrenzten Haftung eines Gesellschafters; sie bietet dennoch den Vorteil der einfacheren Kapitalbeschaffung im Vergleich zu Personengesellschaften.

Schritte zur Gründung einer Gesellschaft

  1. Gesellschaftsvertrag abschließen
    Der erste Schritt zur Gründung einer Gesellschaft im Verfassen des Gesellschaftsvertrags. In diesem Dokument werden u. a. Name, Sitz, Geschäftsführer und das Stammkapital des neuen Unternehmens benannt.

  2. Notar
    Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag in Anwesenheit der Gesellschafter.

  3. Handelsregistereintragung
    Sobald 50% des Stammkapitals auf das neu eröffnete Firmenkonto überwiesen sind, nimmt der Notar die Eintragung ins Handelsregister beim lokalen Amtsgericht vor. Darin werden die grundlegenden Informationen des Unternehmens sowie der Betriebszweck vermerkt. Diese Informationen sind für jedermann online einsehbar.

  4. Gewerbeschein
    Bevor es seine wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen kann, muss ein Unternehmen einen Gewerbeschein beim lokalen Gewerbeamt beantragen. Eine darüber hinaus gehende Lizenz ist nur in einigen wenigen Gewerben notwendig.

  5. Steuernummer
    Ferner muss vor Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit beim lokalen Steueramt eine Steuernummer für das Unternehmen beantragt werden.

  6. Warenzeichen
    Je nach Branche ist es ferner empfehlenswert, ein Warenzeichen (Wortmarke, Bildmarke oder Wort-/Bildmarke) für sein Unternehmen registrieren zu lassen.